EU-Konformitätserklärung / Einbauerklärung

Maschine oder unvollständige Maschine?

Vorbereitung der EG-Konformitätserklärung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG II 1 A bzw. der Einbauerklärung nach 2006/42/EG II 1 B.

Aufbereitung der erforderlichen Angaben auf dem Typenschild nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und anzuwendenden Normen.